Wer hinter Synaptik steht

Synaptik ist ein unabhängiges Projekt von Tilman Finley Winter, Ernährungswissenschaftler mit Schwerpunkt Biochemie (B.Sc. Ernährungswissenschaft, Universität Hohenheim). In Foren und Shops wird über viele Wirkstoffe viel behauptet. Synaptik erklärt, wo und wie sie im Körper wirken, und zeigt, wie gut das belegt ist.

Im Mittelpunkt jedes Profils der Bibliothek stehen die Versprechen, die zu einem Wirkstoff in Werbung und Foren kursieren. Jedes wird einzeln an den Studien geprüft. Das erste ist das Hauptversprechen, bei Nootropika zum Beispiel bessere geistige Leistung bei Gesunden.

Recherche und Entwürfe entstehen mit KI-Unterstützung. Jede Quelle mit DOI oder PMID wird automatisch über Crossref und PubMed aufgelöst, die Kernaussagen werden zusätzlich von Hand geprüft. Die Regeln auf dieser Seite gelten für die Recherche wie für die Prüfung.

Finanzierung und Interessen

Tilman Finley Winter bezahlt Synaptik bisher aus eigener Tasche. Stand heute gibt es auf Synaptik keine Werbung, keine Shops und keine Affiliate-Links. Kein Profil empfiehlt ein Produkt oder eine Marke zum Kauf.

Wissenschaftliche Objektivität

Alle pharmakologischen Profile, Wirkmechanismen und Rezeptordaten auf Synaptik basieren strikt auf publizierter Fachliteratur, allen voran auf Primärliteratur. Zukünftige Partnerschaften, ausgewählte Produktplatzierungen sowie die erweiterten Werkzeuge von Synaptik Labs dienen der Weiterentwicklung der Plattform und haben keinerlei Einfluss auf die biochemische Auswertung der Studienlage.

Sobald es Werbung, Produktplatzierungen oder Partnerschaften gibt, werden sie immer deutlich als Werbung bzw. Anzeige gekennzeichnet und von den Profilen getrennt. Sie verändern keine Evidenzstufe und kein Ergebnis.

Interessenerklärung

Tilman Finley Winter hat keine Interessenkonflikte. Er erhält kein Geld und keine Produkte von Herstellern von Supplementen oder Arzneimitteln oder von Laboren und ist bei keinem dieser Unternehmen angestellt oder beratend tätig.

Berufliche Tätigkeiten des Verfassers mit Bezug zu Supplementen, Arzneimitteln oder Gesundheitsberatung werden auf dieser Seite offengelegt. Derzeit gibt es keine.

Interessen hinter den Studien selbst stehen im Profil, wenn die Datenlage davon abhängt: Finanzierung durch den Hersteller, Patente oder Interessenkonflikte, die die Forschenden erklärt haben.

Recherche und Quellen

Synaptik stützt sich auf Primärstudien, systematische Reviews und Meta-Analysen sowie Leitlinien von Fachgesellschaften und Behörden wie DGE, EFSA oder WHO. Sie haben Vorrang vor Sekundärquellen. Texte anderer Websites werden weder übernommen noch umformuliert.

Zitiert wird im Vancouver-Stil: Die Quellen sind in der Reihenfolge ihrer ersten Nennung nummeriert und tragen ihre DOI oder PubMed-Kennung (PMID), wo es eine gibt. Beruht eine Bewertung nur auf dem Abstract, weil der Volltext nicht frei zugänglich ist, steht „nur Abstract geprüft“ dabei.

Vor jeder Aufnahme läuft ein Prüfskript über das Profil. Es kontrolliert Pflichtfelder, Vokabular und Referenznummern und löst jede Quelle mit Kennung online auf: DOIs über Crossref oder, wenn sie dort nicht verzeichnet sind, über doi.org, PMIDs über PubMed samt Abgleich, ob PMID und DOI zum selben Artikel gehören, und Registernummern (NCT) bei ClinicalTrials.gov. Die Arbeitsregel lautet: Ein Profil wird erst übernommen, wenn das Skript keinen Fehler meldet. Das Skript läuft von Hand vor jeder Änderung, nicht automatisch beim Erstellen der Website.

Für Zulassung und Rechtsstatus zählen Rechtsquellen: Rechtsakte der EU mit CELEX-Nummer, etwa die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 über gesundheitsbezogene Angaben, deutsche Gesetze und Verordnungen wie Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelverschreibungsverordnung und Anti-Doping-Gesetz, die Arzneimitteldatenbank AMIce des BfArM, Unterlagen der EMA einschließlich ihrer Produktdatenbank nach Artikel 57 und der Novel-Food-Katalog der EU-Kommission. Datenbankabrufe werden mit Abrufdatum belegt. Der Novel-Food-Katalog ist eine Orientierungshilfe der Kommission und kein Rechtsakt, so wird er auch zitiert. Solche Rechtsquellen erkennt das Prüfskript als Beleg, löst sie aber nicht online auf; Wortlaut und Status werden von Hand am Normtext oder an der Seite der Behörde geprüft. Was sich nicht belegen lässt, steht im Profil als „nicht verifiziert“.

Verbreitete Behauptungen aus Foren, Shops oder Katalogen werden nicht übernommen, sondern bewertet: als belegt, teilweise belegt, nicht belegt oder widerlegt.

Evidenzstufe und Ergebnis

Jedes Versprechen bekommt zwei Angaben, die getrennt bleiben. Die Evidenzstufe sagt, wie gut es geprüft wurde, also mit welchem Studiendesign. Das Ergebnis sagt, was dabei herauskam. Eine randomisierte Studie (Stufe 4) kann deshalb mit „kein Nutzen“ enden, und ein Tierversuch (Stufe 2) belegt keinen Nutzen am Menschen, so deutlich der Effekt bei den Tieren auch war.

Evidenzstufen 0 bis 4

0Keine Daten
Keine Studie, die für das Versprechen zählt. Oft gibt es nur die Behauptung; manchmal prüfen vorhandene Studien etwas anderes als versprochen, etwa eine andere Form, ein anderes Design oder nur einen Marker.
1Labor
Befunde aus dem Reagenzglas, an Zellkulturen, an isoliertem Gewebe oder aus Computermodellen (in silico). Sie zeigen Angriffspunkte, nicht die Wirkung im Körper.
2Tierversuch
Befunde aus lebenden Tieren. Im Profil steht immer die Tierart; ein Tierbefund gilt nie als Beleg für ein Versprechen am Menschen.
3Mensch, nicht randomisiert
Studien am Menschen ohne Zufallszuteilung: offene oder unkontrollierte Studien, Fallserien und Kohortenstudien. Sie zeigen Zusammenhänge, belegen aber keine Ursache.
3Nur Fallberichte
Stufe 3, aber nur aus Einzelfallberichten: Beobachtungen an einzelnen Menschen ohne Vergleichsgruppe. Sie zeigen, dass etwas vorkommen kann, nicht, wie oft oder ob der Wirkstoff die Ursache war.
4Mensch, randomisiert
Studien am Menschen, randomisiert und/oder placebokontrolliert. Ursächliche Formulierungen wie „senkt“ oder „verbessert“ stehen nur bei randomisierten Studien.

Was herauskam

Nutzen belegt
Studien am Menschen zeigen den versprochenen Nutzen.
kleiner Nutzen
Der versprochene Effekt zeigt sich, fällt aber klein aus.
nur unter Belastung
Ein Effekt zeigt sich nur unter Belastung, etwa bei Schlafentzug. Unter gewöhnlichen Bedingungen ist er nicht belegt.
nur bei künstlichem Defizit geprüft
Geprüft wurde nur, ob der Stoff einen künstlich erzeugten Mangel oder eine künstlich erzeugte Störung abschwächt, etwa ein durch Scopolamin ausgelöstes Gedächtnisdefizit oder die Folgen einer borarmen Diät. Ob er Gesunden ohne dieses Defizit nützt, ist offen.
nur bei Kranken belegt
Ein Nutzen ist nur bei Kranken oder bei nachgewiesenem Mangel belegt. Für Gesunde, denen er versprochen wird, folgt daraus nichts.
nur Marker belegt
Nur für eigene Zweitversprechen zu einem Marker, etwa einem Blutspiegel: Der Marker verändert sich gerichtet und gesichert. Ein klinischer Nutzen ist damit nicht belegt.
Einzelbefund, unbestätigt
Ein einzelner Befund, den keine weitere Studie bestätigt hat. Dazu zählt auch eine kleine Pilotstudie, die ihren Hauptendpunkt verfehlt hat.
uneinheitlich
Studien gleicher Stufe kommen zu widersprüchlichen Ergebnissen.
kein Nutzen
Studien haben das Versprechen geprüft und keinen Effekt gefunden.
Verschlechterung
Die Studien zeigen das Gegenteil des Versprechens, etwa eine schlechtere Leistung.
nicht untersucht
Keine Studie prüft das Versprechen so, wie es gemacht wird: am Menschen, in der versprochenen Form und an der Gruppe, der es gilt.

In den Profilen endet die Skala bei 4. Systematische Reviews und Meta-Analysen werden zitiert und im Text eingeordnet; die Evidenz-Leiter auf der Startseite zeigt allgemein, was welcher Studientyp leisten kann und was nicht.

Bewertungsregeln

An wem geprüft wurde

Zu jedem Versprechen gehört die Population der Studien, in einer von vier Formen: „gesund“, „gesund (…)“ mit einer Präzisierung wie „ältere Erwachsene“, „Patienten: …“ mit der Erkrankung oder „gemischt: …“, wenn Gesunde und Kranke gemeinsam untersucht wurden.

Befunde aus einer Gruppe gelten nicht automatisch für eine andere. Ist ein Nutzen nur bei Kranken oder bei Mangel belegt, heißt das Ergebnis „nur bei Kranken belegt“; hat sich nur ein Laborwert gerichtet und gesichert verändert, wird das als eigenes Marker-Versprechen mit „nur Marker belegt“ geführt. Umgekehrt reicht eine schwache Studie in einer anderen Gruppe, etwa an Kleinkindern, nicht für „kein Nutzen“ bei Erwachsenen.

Laborwerte und Health Claims

Ein höherer Blutspiegel, mehr Ausscheidung oder eine veränderte Enzymaktivität belegen keinen klinischen Nutzen. Stützt sich ein klinisches Versprechen nur auf solche Marker, steht es auf Stufe 0, „nicht untersucht“; der Markerbefund wird als eigenes Zweitversprechen geführt.

Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben der EU (Health Claims, vor allem nach der Verordnung (EU) Nr. 432/2012) sind eine rechtliche Aussage und keine Evidenzstufe. Sie erscheinen im Profil als eigenes Kennzeichen „EU-Claim zugelassen“, in älteren Profilen teils noch im Rechtsstatus und im Text, und heben weder Stufe noch Ergebnis. Gibt es zu der Form keine Studie an Gesunden zum Inhalt der Angabe, steht dabei „rechtlich zulässig, bei Gesunden nicht untersucht“.

Vitamine und Mineralstoffe: jede Form für sich

Vitamine und Mineralstoffe haben ein Profil je chemischer Form, zum Beispiel Magnesiumcitrat oder Zinkbisglycinat. Stufe und Ergebnis stützen sich nur auf Studien mit genau dieser Form, bei Salzen mit genau diesem Salz. Studien mit einer anderen Form oder ohne Angabe der Form stehen gekennzeichnet im Text, zählen aber nicht. Ein Hauptversprechen ohne formspezifische Studie bleibt „nicht untersucht“, auch wenn der Nährstoff an sich gut erforscht ist.

Davon gibt es eine dokumentierte Ausnahme. Nennt eine Studie nur „Pyridoxin“ oder „Vitamin B6“, „Thiamin“ oder „Vitamin B1“ bzw. „Riboflavin“ oder „Vitamin B2“, zählt sie für Pyridoxinhydrochlorid, Thiaminhydrochlorid bzw. freies Riboflavin, solange die Quelle keine andere Form nennt. Bei diesen drei Vitaminen ist jeweils genau eine Form gebräuchlich. Für alle anderen Nährstoffe gilt die strenge Regel; „Glycinat“ ohne „Bis-“ zählt zum Beispiel nicht als Bisglycinat.

Wenn eine Studie keinen Effekt findet

Ein Nullbefund wird danach bewertet, was die Studie geprüft hat und wie groß sie war. Seit dem 26. Oktober 2026 gilt:

  • Prüft eine Studie das Versprechen in einem anderen Design als versprochen, etwa mit einer Einzelgabe, obwohl ein Trainingseffekt versprochen wird, lautet das Ergebnis „nicht untersucht“ (Stufe 0). Der Befund steht im Text.
  • Prüft eine kleine Pilotstudie das Versprechen direkt und verfehlt ihren Hauptendpunkt, lautet das Ergebnis „Einzelbefund, unbestätigt“, mit der Stufe ihres Designs, solange keine größere Studie vorliegt.
  • Findet eine regulär geplante randomisierte Studie mit ausreichender Fallzahl keinen Effekt, lautet das Ergebnis „kein Nutzen“.

Einzelne Bewertungen nach der früheren Lesart werden an diese Fassung angepasst.

Weitere Regeln

  • Studien mit Kombinationspräparaten zählen nicht für den einzelnen Stoff.
  • Zell- und Tierbefunde stehen ausdrücklich als solche im Text, Tierbefunde mit der Tierart.
  • Stützt sich ein Versprechen nur auf Einzelfallberichte, steht Stufe 3 mit dem Zusatz „nur Fallberichte“; das Ergebnis ist dann höchstens „Einzelbefund, unbestätigt“.

Hinweise zur Sicherheit und Zahlen

Versprechen ab Stufe 3 tragen kleine Hinweise, wenn die Studienlage unsicherer ist, als die Stufe allein zeigt: „kleine Studien“, wenn jede tragende Studie weniger als 100 Teilnehmende hat; „Studien widersprechen sich“, wenn tragende Studien in entgegengesetzte Richtungen zeigen; „vom Hersteller finanziert“, wenn alle tragenden Studien laut Finanzierungs- oder Interessenangabe vom Hersteller bezahlt wurden oder Beschäftigte des Herstellers unter den Autorinnen und Autoren sind. Ein Hinweis steht nur, wenn die Quelle ihn belegt; die Stufen 0 bis 4 bleiben. Zahlen schreibt Synaptik absolut statt nur relativ, mit gleichen Nennern, und Nebenwirkungen als „x von 100 in y Wochen“ im Vergleich zu Placebo. Neue und überarbeitete Texte folgen dieser Regel sofort, ältere werden schrittweise angepasst, jeweils erst nach Prüfung der Primärquelle.

Was Synaptik nicht tut

Synaptik nennt keine Dosierungen, keine Einnahmeschemata und keine Bezugsquellen und gibt keine Kaufempfehlungen. Kennwerte aus Studien stehen dagegen im Profil, etwa Bindungsstärken (Ki, IC50), die Zahl der Teilnehmenden, Effektgrößen oder die Bioverfügbarkeit in Prozent.

Bei Drogen und stark wirksamen Arzneimitteln beschränken sich die Profile auf Mechanismus, Studienlage und Risiken. Mengen, Konsumformen, Zubereitung und Beschreibungen, wie sich eine Wirkung anfühlt, gibt es nicht.

Risiken und Warnhinweise stehen nur mit Beleg und Evidenzstufe im Profil. Unbelegte Warnungen werden wie andere Behauptungen bewertet.

Synaptik ist ein Nachschlagewerk und keine persönliche Beratung. Die Inhalte ersetzen keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Wer ein Präparat erwägt, sollte das mit einer Ärztin oder einem Arzt oder in der Apotheke besprechen.

Die Abbildungen sind schematisch. Jede Zahl in einer Abbildung ist belegt, meist mit einer Quelle aus dem Profil des Wirkstoffs, sonst aus der Literaturliste der Seite. Was ein Modell nur veranschaulicht, ist als illustrativ gekennzeichnet.

Stand und Korrekturen

Jedes Profil nennt unter der Literaturliste („Wie dieses Profil geprüft wurde“) seinen Stand, also das Datum der letzten Prüfung. Seiten wie diese tragen das Datum, an dem sie zuletzt geprüft wurden. Die Bibliothek gibt es vorerst nur auf Deutsch; eine englische Fassung ist geplant.

Wer einen Fehler findet, eine Quelle anders liest oder eine neuere Studie kennt, schreibt bitte eine E-Mail an tilman@synaptiklabs.org, am besten mit dem Namen des Profils, der Stelle und der Quelle. Geändert wird eine Aussage erst, wenn die Primärquelle geprüft ist.

Zuletzt geprüft: 26. Oktober 2026 · Diese Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung.