Formen

Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG listet die Vitamin- und Mineralstoffverbindungen, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. Details zum Rechtsstatus stehen im jeweiligen Profil.

Versprechen nach Bereich

Vergleichbar sind nur Versprechen aus demselben Bereich. Jede Zeile nennt Profil, Versprechen, Ergebnis und die Evidenzstufe genau dieses Versprechens.

Herz & Gefäße

  • KaliumbicarbonatGut für Herz und GefäßeEinzelbefund, unbestätigtgesund (leicht erhöhter Blutdruck) Mensch, randomisiert kleine StudienJede Studie, auf der Stufe und Ergebnis beruhen, hatte weniger als 100 Teilnehmende. Kleine Studien zeigen im Mittel größere Effekte als große; das Ergebnis ist deshalb unsicherer.
  • KaliumchloridSenkt den Blutdruck (Salzersatz)kleiner Nutzengemischt: Gesunde und Patienten mit Hypertonie (Salzersatz-Studien aus verschiedenen Regionen) Mensch, randomisiert
  • KaliumchloridSalzersatz schützt vor Schlaganfall und frühem Todkleiner NutzenPatienten: erhöhter Blutdruck oder früherer Schlaganfall (überwiegend China) Mensch, randomisiert
  • KaliumchloridKaliumchlorid-Tabletten senken den Blutdruckuneinheitlichgesund (normoton bis leicht erhöhter Blutdruck) Mensch, randomisiert kleine StudienJede Studie, auf der Stufe und Ergebnis beruhen, hatte weniger als 100 Teilnehmende. Kleine Studien zeigen im Mittel größere Effekte als große; das Ergebnis ist deshalb unsicherer.
  • KaliumcitratSenkt den Blutdruckkleiner Nutzengesund (überwiegend normoton) Mensch, randomisiert kleine StudienJede Studie, auf der Stufe und Ergebnis beruhen, hatte weniger als 100 Teilnehmende. Kleine Studien zeigen im Mittel größere Effekte als große; das Ergebnis ist deshalb unsicherer.

Knochen & Gelenke

  • KaliumbicarbonatBasenpulver schützt die Knochennicht untersuchtgesund (ältere Erwachsene) Keine Daten
  • KaliumbicarbonatSenkt Calciumverlust und Knochenabbaunur Marker belegtgesund (ältere Erwachsene, Frauen nach der Menopause) Mensch, randomisiert
  • KaliumchloridKalium stärkt die Knochennicht untersuchtgesund (ältere Erwachsene, Frauen nach der Menopause) Keine Daten
  • KaliumchloridSenkt Knochenabbaumarker und Calciumverlustkein Nutzengesund (ältere Erwachsene, Frauen nach der Menopause) Mensch, randomisiert
  • KaliumcitratBasisch: schützt die Knochen vor Brüchennicht untersuchtgesund (ältere Erwachsene, Frauen nach der Menopause) Keine Daten
  • KaliumcitratErhöht die Knochendichteuneinheitlichgesund (ältere Erwachsene, Frauen nach der Menopause) Mensch, randomisiert
  • KaliumcitratErhöht die Knochendichte stärker als KaliumchloridEinzelbefund, unbestätigtPatienten: niedrige Knochenmasse nach der Menopause (T-Score −1 bis −4) Mensch, randomisiert

Weitere Versprechen, die nur ein Profil betreffen

Energie & Stoffwechsel

  • KaliumcitratNeutralisiert die Säurelast („gegen Übersäuerung“)nur Marker belegtgesund (ältere Erwachsene) Mensch, randomisiert kleine StudienJede Studie, auf der Stufe und Ergebnis beruhen, hatte weniger als 100 Teilnehmende. Kleine Studien zeigen im Mittel größere Effekte als große; das Ergebnis ist deshalb unsicherer.

Muskel & Leistung

  • KaliumbicarbonatErhält im Alter Muskelkraft und Muskelmassekein Nutzengesund (ältere Erwachsene) Mensch, randomisiert
  • KaliumbicarbonatBesser als Natriumbicarbonat, weil ohne Natriumkein Nutzengesund (ältere Erwachsene) Mensch, randomisiert

kleine Studien: Jede Studie, auf der Stufe und Ergebnis beruhen, hatte weniger als 100 Teilnehmende. Kleine Studien zeigen im Mittel größere Effekte als große; das Ergebnis ist deshalb unsicherer.

In mehreren Profilen genannte Risiken

Nur Titel, die wörtlich in mindestens zwei Profilen dieser Gruppe stehen. Beschreibung, Evidenz und Belege stehen im jeweiligen Profil.

Zugelassene EU-Angaben

EU-Claim zugelassen Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben gelten für den Nährstoff, nicht für eine bestimmte Form, und sind keine Evidenzstufe. Die Studienlage jeder Form steht in ihrem Profil.

  • „trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei“

    Nährstoff
    Kalium
    Rechtsgrundlage
    VO (EU) Nr. 432/2012[1]
  • „trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks bei“

    Nährstoff
    Kalium
    Rechtsgrundlage
    VO (EU) Nr. 432/2012[1]

Beziehungen

Aus den verwandten Substanzen der Profile, nur Profile, die es in der Bibliothek gibt.

Innerhalb der Gruppe

Zu anderen Profilen und Gruppen

Quellen dieser Seite

  1. Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern. ABl. L 136 vom 25.5.2012, S. 1. Konsolidierte Fassung vom 20.08.2025 (CELEX 02012R0432-20250820).

Automatisch aus den Profilen zusammengestellt. Die Bibliothek ersetzt keine ärztliche Beratung und enthält bewusst keine Dosierungen und keine Bezugsquellen. Jüngste Prüfung eines Profils dieser Gruppe: 2026-10-25.